Aktive Gleichstellungsmaßnahmen
Unternehmen können verschiedenste Maßnahmen ergreifen, um Gleichstellung und Diversität aktiv zu fördern. Informieren Sie sich hier zu den rechtlichen Voraussetzungen.
Aktive Gleichstellungsmaßnahmen können zum Beispiel als Ausgleich in Fällen von Unterrepräsentation, faktischen Zugangsbarrieren oder früherer Ungleichbehandlung eingesetzt werden. Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, wenn sie Gleichstellung und Diversität aktiv fördern wollen? Wie sieht der rechtliche Rahmen dafür aus? Der Leitfaden des Gender and Human Rights Lab der Johannes Kepler Universität Linz liefert einen hilfreichen Überblick zu diesen Fragen.
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Hier geht es zum Leitfaden für Unternehmen:
Aktive Gleichstellungsmaßnahmen: Leitfaden für Unternehmen
Darüber hinaus empfiehlt die Gleichbehandlungsanwaltschaft die Themenseite der Deutschen Antidiskriminierungsstelle zu positiven Maßnahmen. Hier geht es zum Link: